Welche Erlaubnispflichten sind nach §9 Denkmalschutzgesetz NRW bei Baudenkmälern im Zusammenhang mit Sanierungen zu berücksichtigen? Welche Befreiungen gibt es?
Häufig wird im Volksmund vom „Holzwurm“ gesprochen, der unsere Holzkonstruktionen bewohnt und schädigt. Doch es sind keine Würmer, es sind die Larven Holz zerstörender Insekten, welche die Schäden am Holz verursachen
Damit ein Holzbau auch lange erhalten bleibt, sollten sowohl Planer, Hausbesitzer als auch Nutzer einige Regeln des baulichen Holzschutzes kennen und berücksichtigen.