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BFT Sotect GmbH unterstützt weiterhin bei Fluthilfeanträgen

Ein gelber Eimer und eine Schubkarre vor einer Baustelle

Auch 2 Jahre nach der Flut im Jahr 2021 sind viele Gebäude in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten noch nicht wieder hergestellt. Viele Flutgeschädigte, ältere Eigentümer, Vereine und Unternehmen haben es noch nicht geschafft, Angebote einzuholen, Handwerker zu finden, Sanierungen durchzuführen und ihren Antrag auf Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser zu stellen. Gerade an historisch wertvollen Denkmalen sind viele Abstimmungen vor einem Wiederaufbau erforderlich, um die Belange des Denkmalschutzes, des zukünftigen Hochwasserschutzes sowie ggfs. energetische Verbesserungen im Rahmen des Wiederaufbaus im zukünftig geforderten Umfang umzusetzen.

Die Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz haben nun die Antragsfristen verlängert. Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft haben noch bis zum 30.06.2026 und weitere Unternehmen bis zum 30.06.2024 Zeit, Wiederaufbauhilfen zu beantragen.

Die Fristverlängerung hilft, durchdachte, gute Lösungen für gefährdete Bausubstanz zu finden! Antragsteller müssen ab einer Schadenshöhe von 50.000 € einen qualifizierten Gutachter hinzuziehen. Die Ingenieurkammern wie auch die IHKs beraten diesbezüglich und haben Listen veröffentlicht, die geeignete Sachverständige benennen. Auch die Bausachverständigen der BFT Sotect sind seit dem Starkregenereignis mit Schadensbewertungen und Gutachten zur Beantragung der Fluthilfen befasst.

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