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Warum sich ein Blick aufs Dach lohnt?

Dachwartungen sind Pflicht!

Eine Dachwartung empfiehlt sich im Herbst, nachdem die Bäume ihr Laub abgeworfen haben und im Frühjahr nach den Stürmen und dem Frost der kalten Jahreszeit. Auch um den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung im Schadensfall nach einem Sturmschaden in Anspruch nehmen zu können, ist der Nachweis einer regelmäßigen Wartung durch einen Dachdecker-Fachbetrieb sogar bei vielen Versicherungen mittlerweile Voraussetzung.

Neben den Anforderungen der Versicherungen gibt es eine grundsätzliche gesetzliche Pflicht, denn nach §823 des BGB ist der zum Schadensersatz verpflichtet, der durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schaden am Körper, der Freiheit, dem Eigentum, etc. eines anderen hervorruft. Hierauf baut §836 des BGB auf und sieht ein Schadensersatzrecht vor, wenn Schäden durch ein Bauwerk oder dessen Bauteile zu Schäden eines Dritten führen und auf eine fehlerhafte Einrichtung oder mangelhafte Unterhaltung zurückzuführen sind. Der Paragraf fordert von Hauseigentümern und Verwaltern u. a. eine regelmäßige Dachwartung, um der Sorgfaltspflicht und der allgemeinen Verkehrssicherheit nachzukommen und z. B. herabfallende Dachziegel oder andere durch Wind gelockerte Teile zu vermeiden.

Prüfungen beim Schrägdach

Im Rahmen der Inaugenscheinnahme und Wartung sind u. a. Rinnen und Abläufe von Laub zu reinigen, Lüfter zu kontrollieren und Moos auf Dachsteinen zu entfernen. Es ist zu prüfen, ob Wasser zügig ablaufen kann und Fallrohre frei sind.

Moos bildet sich bei langanhaltender Feuchte häufig in Bereichen geringer Dachneigung, in verschatteten Bereichen oder infolge seltener Reinigungen. Anhaltende, im Winter gefrierende Feuchten können zu Sprengwirkungen und daraus folgenden Schäden an Dachsteinen und damit Undichtigkeiten führen.

Die Dachsteine sind auf Risse zu kontrollieren. Es ist zudem zu kontrollieren, ob Dachsteine in ihrer Lage verrutscht sind, um Feuchteeintritte in den Dachaufbau und daraus resultierende Schäden zu vermeiden.

Wartung von Flachdächern

Bei Flachdächern ist auf die sichere Verwahrung von Abdichtungen auf Flachdächern, die Nähte und Ebenheit (Beulenbildungen) der Abdichtungslagen zu schauen. Zudem sind Flachdächer von stehenden Pfützen von Schmutzablagerungen zu reinigen, da diese die Abdichtung besonders beanspruchen und die Lebensdauer der Abdichtungen reduzieren können. Hersteller verbinden ihre Garantien häufig ebenfalls mit verpflichtenden Wartungen.

Auch Kiesschichten sind zu reinigen und Kiesverwehungen auszugleichen.

Blechabdeckungen sind auf sichere Befestigung und Korrosion zu prüfen. Sekundärabdichtungen durch Dichtstoffe sind bei Verwitterungsspuren und Ablöseerscheinungen zu erneuern.

Zudem sind Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen wie Kaminen, Gauben, Lüftern, die Verankerungen von Solaranlagen u. ä. zu prüfen.

Abläufe sind zu reinigen, um die Gefahr eines Wasseranstaus und möglicher statischer Überlastungen der Dachkonstruktion zu verhindern.

Sicherer Zugang zum Dach

Für die Wartung sollte das Dach sicher begehbar sein. Es sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu berücksichtigen. Hierfür empfiehlt es sich für Hauseigentümer, Sicherungen (feste Leitern, Anschlagpunkte / Sekuranten) vorzusehen. Alternativ muss der Dachdecker sich für jede Begehung eigene Sicherungen einrichten, was die Kosten erhöht. Auch Sicherungen sind mindestens einmal jährlich durch fachkundige Personen zu prüfen.

Sie sollten immer auf eine Sicherung der Ausführenden bestehen, um als Auftraggeber von Leistungen bei möglichen Schadensfällen nicht in eine Haftungsfalle zu geraten.

Bauregeln zu Wartungen am Dach

Dachwartungen sind auch nach aktuellen Baunormen z. B. der Abdichtungsnorm DIN 18531-4 und der Flachdachrichtlinie als Grundlage für dichte, langlebige Dächer gefordert. Nur durch regelmäßige Instandhaltungen können die angedachten Nutzungsdauern erreicht werden.

Regenentwässerungsanlagen sind gemäß DIN 1986-3 mindestens zweimal jährlich zu überprüfen.

Die Wartung von Gründächern ist zudem in der Dachbegrünungsrichtlinie geregelt.

Protokollierung der Prüfung des Dachs

Die Dachwartung ist zu protokollieren. Im Protokoll sind Feststellungen, ggfs. festgestellte Mängel und deren Ursachen sowie notwendige weitere Maßnahmen der Instandsetzung zu benennen.

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